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Impressum / AGB
ELECTRADE GmbH
Tel. 089-8981050
Fax 089-8544922
ELECTRADE, Babcock, Deltron, Drucksensoren, DuraPoint, Durchfuhrungskondensatoren, Einklemmschutz, Elektronik, Vertrieb, Consulting, EMI / RFI - Filter, EMV, Filter Filterstecker, Force Sensing Resistors, FSR, HF - Abschirmmaterial, IEE, Interlink Electronics, Keramikkondensatoren, Kondensatoren, Leitende Dichtungen, Leitende Lacke, Lichtleitermodule, Maus, MicroModule, Profibus-Stecker, Sitzbelegungserkennung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Electrade GmbH
1. Für alle Angebote, Bestellungen und Aufträge sind ausschließlich die nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, soweit nicht anderweitiges von uns schriftlich anerkannt wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder wenn dieser ausgeführt wurde.

3. Der Leistungsumfang der Electrade GmbH ergibt sich ausschließlich aus der schriftlich erteilten Auftragsbestätigung. Veränderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

4. Angaben über Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Electrade GmbH ist berechtigt zur Teilbelieferung, wenn ihre eigenen Lieferanten und Hersteller nachweislich im Lieferverzug sind. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens der Electrade GmbH nicht eingehalten, so ist, falls sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, unter Ausschluß weiterer Ansprüche der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verzugsentschädigung beträgt für jede vollendete Woche des Verzuges jeweils 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferung, mit der sich die Electrade GmbH in Verzug befunden hat. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn sich der Besteller selbst in Annahmeverzug befindet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt Lieferung sind darüber hinausgehend in allen Fällen verzögerter Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird, eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von der Electrade GmbH zu vertreten ist.

5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die dem Lieferer die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis darüber hat die Electrade GmbH zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder beim Unterlieferanten eintreten. Der Besteller kann die Electrade GmbH auffordern, innerhalb von 2 Wochen zu erklären, ob sie zurücktreten will oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklärt sie sich nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Die Electrade GmbH wird den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt, wie vorstehend ausgeführt, eintritt.

6. Versand und Zahlung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, anfallende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ist die Ware vom Besteller selbst abzuholen, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.

7. Die Preise der Electrade GmbH gelten ab Gräfelfing zzgl. Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Erfolgt bis dahin keine Zahlung, ist die Electrade GmbH berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 DÜG zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Verzuges bleibt vorbehalten.

Bei Teillieferungen steht der Electrade GmbH das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlung zu.

8. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Electrade GmbH habe ihre Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht.

9. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der Electrade GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Electrade GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird die Electrade GmbH auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt.

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller die Electrade GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Electrade GmbH zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt der Electrade GmbH; in diesen Handlungen oder einer Verpfändung der Vorbehaltsware durch die Electrade GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Electrade GmbH würde dies ausdrücklich erklären.

Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht der Electrade GmbH gehörenden Waren, durch den Besteller gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Lieferers an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung gilt.

11. Für Sachmängel haftet die Electrade GmbH wie folgt:

a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der Electrade GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

b) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 I (Rückgriffsansprüche) und § 634 a I 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

c) Der Besteller hat Sachmängel gegenüber der Electrade GmbH unverzüglich schriftlich zu rügen.

d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist die Electrade GmbH berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

e) Zunächst ist der Electrade GmbH stets Gelegenheit zur Erfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

g) Mängelrügen bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

h) Weitergehende oder andere als die in dieser Nummer geregelten Ansprüche des Bestellers gegen die Electrade GmbH und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

12. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, die Electrade GmbH hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

Weitergehende Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist, also 12 Monate ab Gefahrübergang.

Schadensersatzansprüche für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13. Sollte der Besteller von der Electrade GmbH bezogene Waren in verbautem oder unverbautem Zustand weiter veräußern, so sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen zur Exportkontrolle des Herstellerlandes zu beachten.

14. Die Rechtsbeziehung zwischen der Electrade GmbH und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ist der Kunde Vollkaufmann, wird für beide Teile als Gerichtsstand - auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundsprozesse - das Amtsgericht Hamburg vereinbart.

Stand: Mai 2007

 


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